IFPM-Ouvriers

Seit diesem Jahr verlangt die Paritätische Ausschüsse 209 die Zulassung von Ausbildungsmodulen im Rahmen der Interventionsanträge „Bezahlter Bildungsurlaub“ (CEP). Eine Genehmigung, die nicht nur die Bezeichnung der Ausbildung betrifft, sondern auch die Zahl der im Rahmen dieses Moduls geleisteten Arbeitsstunden. Ein System, das das Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen von Unternehmen durch die IFPM Angestellten erheblich verändert.

Für jeden Antrag auf eine neue Ausbildungsbezeichnung oder für jeden Antrag auf eine neue Ausbildungsdauer für eine bestehende Bezeichnung (die nicht in der oben abrufbaren Datei aufgeführt ist) ist der Antrag zehn Wochen vor dem ersten Ausbildungstag einzureichen. Diese neue Kombination „Bezeichnung – Dauer“ muß der PA209 (die im Durchschnitt einmal monatlich zusammentritt) zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst nach Erhalt dieser PA209-Zulassung kann das IFPM Angestellten den Antrag des Unternehmens annehmen.

Berücksichtigen Sie dies bei Ihren Anträgen auf Zulassung…

Neues Zulassungsverfahren für Ausbildungen in PA209

Vorherige Frist von 6-10 Wochen für Ausbildungen, die noch nicht zugelassen sind.

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15/02/2018 : Neuer Tarifvertrag vom 19. Juli 2017

Seit dem 1. Juli 2017 Unternehmen aus der PA209 mit einem Betriebsrat oder einem Ausschuß für den Der Betriebsrat oder der in Ermangelung einer Stellungnahme der Gewerkschaftsdelegation.

Diese Bescheinigung muß vom Vorsitzenden und vom Sekretär des Betriebsrats oder gegebenenfalls von einem Vertreter jeder in der Gewerkschaftsvertretung vertretenen Organisation unterzeichnet werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns unter 0496/36.32.36.

Wenn Sie zu diesen Unternehmen gehören, senden Sie uns diese ausgefüllte und unterzeichnete Bescheinigung an employes@ifpm.be, sobald Ihr Betriebsrat stattgefunden hat.