Ursprünglich veröffentlicht am 15/02/2018
Seit dem 1. Juli 2017 Bei Anträgen auf finanzielle Interventionen beim IFPM Arbeiter müssen Unternehmen aus der CP111, die einen Betriebsrat oder einen Ausschuß für den Schutz der Arbeitssicherheit haben, eine Bescheinigung beifügen, daß der Ausbildungsplan dem Betriebsrat oder, In diesem Fall die Gewerkschaftsdelegation.
Diese Bescheinigung ist vom Vorsitzenden und vom Sekretär des Betriebsrats oder gegebenenfalls von einem Vertreter jeder in der Gewerkschaftsdelegation vertretenen Organisation zu unterzeichnen.
Wenn Sie zu diesen Unternehmen gehören, senden Sie uns diese ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung bitte unverzüglich nach Ihrem Betriebsrat, spätestens jedoch Anfang April 2018, an ouvriers@ifpm.be.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter 02/706.81.92.