Ursprünglich veröffentlicht am 25/01/2022
Rückruf für Unternehmen mit Ausbildungsplanpflicht
Nach dem GAV vom 19. Juli 2017 müssen Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Ausbildungsplan über einen Betriebsrat oder ein CPPT durchzuführen, vor dem Antrag auf finanzielle Intervention beim IFPM Ouvriers den APF 2022 in ihre Schnittstelle einfügen (Bescheinigung über den Ausbildungsplan).
Dieses Dokument kann auf der Benutzeroberfläche des IFPM Ouvriers heruntergeladen werden.
Es muss bis spätestens 31/03/2022 zurückgekehrt sein (wenn Ihr Steuerjahr am 1. Januar beginnt).
Die APF ist eine spezifische Bescheinigung, die bestätigt, dass der Ausbildungsplan dem Betriebsrat oder andernfalls der Gewerkschaftsdelegation zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Diese Bescheinigung muß vom Vorsitzenden und vom Sekretär des Betriebsrats oder von einem Vertreter jeder in der Gewerkschaftsdelegation anwesenden Organisation unterzeichnet werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, senden Sie eine E-Mail an Arbeiter@ifpm.be, wir werden Ihnen so gut wie möglich antworten.