Ursprünglich veröffentlicht am 25/01/2022
Nationales Abkommen 2021-2022 – Artikel 10 – GAV vom 27 10 2021
Individuelles Recht auf Ausbildung
Der Tarifvertrag wird ab dem 1. Januar 2022 angepasst, um dem individuellen Recht auf übertragbare Ausbildung von 16 bis 24 Stunden (je Arbeiter und Steuerjahr) Rechnung zu tragen.