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Ausbildungsfonds für die technologische Industrie

Ursprünglich veröffentlicht am 17/12/2012

Es ist das Gesetz, das die Dokumente festlegt, die darin enthalten sein müssen. Das ärztliche Attest der Arbeitsmedizin und das individuelle betriebliche Ausbildungsprogramm sind integraler Bestandteil.
Die Verwaltungsakte im Zusammenhang mit einem industriellen Lehrvertrag (CAI) beschränkt sich nicht nur auf den zwischen dem Unternehmen, dem Ausbildungszentrum und dem Lehrling unterzeichneten Vertrag. Es muss auch bestimmte Dokumente enthalten: Das vom Arbeitsmediziner ausgestellte ärztliche Attest und das individuelle betriebliche Ausbildungsprogramm sind integraler Bestandteil.

Dies ist keine vom IFPM geforderte Formalität. Die Zusammenstellung dieses Dossiers ist gesetzlich geregelt.

In Bezug auf das ärztliche Attest heißt es beispielsweise in Artikel 21 des Gesetzes vom 19/07/1983 über die Lehrlingsausbildung für abhängig Beschäftigte:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Auszubildenden vor Eintritt in den Betrieb einer ärztlichen Untersuchung durch den Arbeitsmediziner zu unterziehen.
Der Lehrvertrag kann erst dann abgeschlossen werden, wenn der Lehrling als für die Ausübung des Lehrberufs körperlich geeignet anerkannt ist.